Steuerdeklaration Nürnberg

Das Unternehmenssteuerrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, in dem unterschiedliche steuerrechtliche Vorschriften und Steuerarten eine Rolle spielen. Einfluss auf die Inhalte der Steuerdeklaration für Unternehmen haben beispielsweise die Rechtsform, die Umsätze sowie die Unternehmensgröße. Erfolgreiche Beratungen im Unternehmenssteuerrecht erfordern umfassendes steuerrechtliches Wissen ebenso wie Erfahrungen und gestalterische Kompetenz. Die Steuerberater und Rechtsanwälte von HLB HUSSMANN sind in allen Belangen rund um das Unternehmenssteuerrecht Ihre zuverlässigen und leistungsstarken Partner.

 

Was fällt unter das Unternehmenssteuerrecht?

Eine einheitliche und umfassende Reglementierung für das Unternehmenssteuerrecht existiert in Deutschland nicht. Stattdessen verteilen sich die entsprechenden Regelungen auf verschiedene Gesetze. Von Bedeutung sind hier beispielsweise das Einkommenssteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz sowie das Körperschaftssteuergesetz. In sehr allgemeiner Form lässt sich das Unternehmenssteuerrecht in die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterteilen.

 

Jetzt ein unverbindliches Gespräch anfordern.

Sie haben weitere Fragen zur Steuerdeklaration? Unsere Steuerberater in Nürnberg helfen Ihnen gerne weiter!

Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind privatrechtliche Körperschaften, deren Geschäftstätigkeit auf einem Gesellschaftsvertrag beruht. Für die Steuerdeklaration von Kapitalgesellschaften spielen insbesondere das Körperschaftsteuergesetz sowie das Gewerbesteuergesetz eine zentrale Rolle. Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer, die von juristischen Personen eingefordert wird. Zivilrechtlich relevante juristische Personen sind beispielsweise Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Genossenschaften und Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind ebenfalls körperschaftsteuerpflichtig,

Der aktuelle Satz der Körperschaftsteuer liegt bei 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlages. Ermittelt wird das körperschaftsteuerlich relevante Einkommen der Gesellschaft anhand der im Jahresbericht ausgewiesenen Bilanzgewinne. Kapitalgesellschaften, die ihre Geschäftsleitung bzw. ihren Hauptsitz im Inland haben. Gesellschaften, deren Geschäftsleitung oder Firmensitz sich nicht in Deutschland befinden, unterliegen im Hinblick auf die Körperschaftsteuer einer beschränkten Steuerpflicht, da sie in diesem Fall nur ihre inländischen Einkünfte versteuern müssen. Weitere für die Festsetzung der Körperschaftsteuer relevante Themen sind Ausschüttungen offener oder verdeckter Gewinne, Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Anteilsveräußerungen sowie die Liquidation von Firmen.

Die Gewerbesteuer ist eine Gewerbeertragsteuer, die für alle gewerblich tätigen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform anfällt und somit auch für Kapitalgesellschaften gilt. Zugute kommt sie den Städten oder Gemeinden, in denen ein Unternehmen seinen Sitz hat. Sie wird ertragsabhängig ermittelt und ist in Deutschland die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Im Rahmen unserer Steuerberatung beraten wir Sie gerne.

Besteuerung von Personengesellschaften und Einzelunternehmern

Personengesellschaften sind beispielsweise Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG). Besteuert werden ihre Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Sofern der Geschäftszweck von Personengesellschaften in einer gewerblichen Tätigkeit besteht, unterliegen sie außerdem der Gewerbesteuer. Identische steuerrechtliche Regelungen gelten für Einzelunternehmer.

In der Einkommenssteuererklärung weisen natürliche Personen - im Unternehmenskontext sowohl Personengesellschaften als auch Einzelunternehmer - ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt nach. Wichtig ist hier insbesondere die lückenlose Deklaration sämtlicher Einkunftsarten. Im Hinblick auf die Gewerbesteuerpflicht ergeben sich vor allem für Freiberufler oft Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten, woraus wiederum Streitigkeiten mit dem Finanzamt resultieren.

Internationales Unternehmenssteuerrecht

Firmen, die nicht nur im Inland tätig sind, sondern international,  müssen für ihre Steuererklärungen in der Regel auch Anwendungsfälle des internationalen Steuerrechtes klären. Insbesondere geht es dabei darum, eine Doppelbesteuerung der einzelnen Einkünfte zu verhindern. Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen regeln unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen als völkerrechtliche Verträge. In der steuerrechtlichen Praxis werden dafür die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode verwendet. Bei der Freistellungsmethode werden im Ausland besteuerte Einkünfte oder Güter von inländischen Steuerzahlungen freigestellt. Bei der Anrechnungsmethode werden dagegen im Ausland gezahlte Steuern auf die inländischen Steuerverpflichtungen angerechnet.
Umsatzsteuer - eine weitere relevante Steuerart für Unternehmen

Eine weitere relevante Steuerart für Unternehmen ist die Umsatzsteuer. Durch den einheitlichen europäischen Binnenmarkt und die sogenannte Reverse-Charge-Regelung - also die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft - kann sie sich insbesondere für Unternehmen mit ausländischen Aktivitäten ebenfalls als eine steuerrechtliche Herausforderung erweisen. In jedem Fall sind Unternehmen verpflichtet, einmal jährlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt einzureichen.

Kompetente Beratung und steuerrechtliche Vertretung bei der Steuerdeklaration Nürnberg

Unsere Nürnberger Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung HLB HUSSMANN ist Ihr kompetenter Partner in allen Angelegenheiten des Unternehmensteuerrechts. Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte mit steuerrechtlichen Expertisen übernehmen Ihre steuerrechtliche Beratung, erstellen alle relevanten Steuerdeklarationen für Ihr Unternehmen und vertreten Ihre Interessen natürlich auch gegenüber den Finanzbehörden. Zudem verfügen wir durch unsere jahrelange Mitgliedschaft im HLB-Netzwerk über umfassende Kompetenzen im internationalen Unternehmensteuerrecht. Die steuerrechtlichen Belange Ihres Unternehmens sind bei HLB HUSSMANN in Nürnberg somit in Expertenhand.

zurück zur Übersicht