Internationales Steuerrecht - ein Überblick

Wenn eine unternehmenssteuerrechtliche Fragestellung in Berührung mit dem Ausland kommt, ist das internationale Steuerrecht (IStR) im Spiel. Dieses Spezialgebiet des Steuerrechts beschäftigt sich mit der Thematik grenzüberschreitender Sachverhalte und deren steuerlicher Behandlung. Es regelt Fallkonstellationen mit internationalem Bezug.

Das Internationale Steuerrecht hat in Deutschland stark an Bedeutung gewonnen. Dazu hat die wachsende internationale Verflechtung entscheidend beigetragen. Zunehmend sind Unternehmen auf ein Mindestmaß an elementaren Kenntnissen des IStR angewiesen, denn es ergeben sich laufend neue Problemstellungen für die unternehmerische Praxis.

Das Hauptanliegen des Internationalen Steuerrechts (IStR) ist es, etwaige Doppelbesteuerungen zu vermeiden oder sie zu mildern. Ein weiteres Ziel ist es, einerseits Steuerflucht zu unterbinden und andererseits die Möglichkeit von Auslandsinvestitionen zu fördern. Unsere Steuerberater in Nürnberg beraten Sie gerne zu allen Fragestellungen.

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Wichtige Prinzipien des Internationalen Steuerrechts

  • Das Souveränitätsprinzip ist das Grundprinzip des Internationalen Steuerrechts. Danach können Staaten ihre Steuergewalt autonom ausüben und die Steueransprüche festlegen. Diese Souveränität ist auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates begrenzt. Wirtschaftliche Sachverhalte, wenn sie im Ausland begründet sind, unterliegen dennoch der inländischen Besteuerung, wenn eine ausreichende Verbindung zum Staatsgebiet vorhanden ist.
  • Beim internationalen Steuerrecht geht es um grenzüberschreitende Sachverhalte. Diese Sachverhalte sind zum Einen in bilateralen und multilateralen Verträgen zur Doppelbesteuerung, den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den EU-Verordnungen und den EU-Richtlinien geregelt. Sie sind aber auch in deutschen Einzelsteuergesetzen geregelt, beispielsweise im Körperschafts- und im Einkommensteuergesetz.
  • Das Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip besagt, dass alle Personen, die sich in dem jeweiligen Staat befinden, besteuert werden können. Die Erfassung des Einkommens oder Vermögens erfolgt dann grundsätzlich im Wohnsitzstaat. Das gilt auch dann, wenn dieses Einkommen oder Vermögen in einem anderen Staat entstanden ist.
  • Das Quellensteuerprinzip spielt eine Rolle, wenn Einkommens- und Vermögensquellen auf dem Gebiet eines anderen Staats (also des Quellenstaat) der Steuerpflicht unterliegen.
  • Im Universalitäts- und im Territorialitätsprinzip kommt zum Ausdruck, welchen Umfang der Steueranspruch umfasst, den ein autonomer Staat für ein bestimmtes Einkommen oder Vermögen beansprucht.
  • Von unbeschränkter Steuerpflicht spricht man, wenn der Steueranspruch das weltweite Steuergut erfasst, also das weltweite Vermögen und Einkommen des Steuerpflichtigen. Hier spricht man vom Universalitäts- oder Totalitätsprinzip.
  • Beschränkte Steuerpflicht besteht nach dem Territorialitätsprinzip dann, wenn sich der Steueranspruch auf inländisches Vermögen oder inländisches Einkommen beschränkt.
  • Im Freistellungsprinzip und im Anrechnungsprinzip wird geklärt, wie der Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen die Doppelbesteuerung hinsichtlich der Einkommens- und Vermögenssteuer vermeiden oder mildern will. Nach dem Freistellungsprinzip stellt der Wohnsitzstaat die Steuergüter, die dem Quellenstaat zugeteilt sind, von der inländischen Steuerpflicht frei. Nach dem Anrechnungsprinzip akzeptiert der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht des Quellenstaates, doch er verzichtet deshalb nicht auf sein eigenes Besteuerungsrecht. Die inländischen Steuern vermindern sich dann aufgrund bestimmter Anrechnungsverfahren.
  • Im Ursprungsland- und im Bestimmungslandprinzip ist die Begrenzung der Steueransprüche geregelt, die bei den indirekten Steuern anfallen. Das gilt insbesondere für die Umsatzsteuer. Damit sollen Doppelbesteuerungskonflikte vermieden werden.
  • Weitere bi- oder multilaterale Steuerabkommen, wie etwa Rechtshilfe- oder Amtsabkommen, gehören zum IStR. Oft werden steuerliche Implikationen dieser internationalen Abkommen höchstrichterlich entschieden, beispielsweise vom Europäischen Gerichtshof.


Das Internationale Steuerrecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Wir sind die erfahrenen Spezialisten für grenzüberschreitende Fallkonstellationen und für unternehmerische und steuerrechtliche Fragestellungen mit internationalem Bezug. Kontaktieren Sie uns gerne!

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