Unternehmenssteuerrecht Nürnberg

Jedes Unternehmen unterliegt dem Steuerrecht. Je nach Rechtsform des Betriebs gelten unterschiedliche Regelungen. Unternehmenssteuern sind insbesondere die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer, bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften auch die Einkommensteuer. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Unternehmenssteuerrechts.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer müssen natürliche Personen einkommensbezogen leisten. Dies gilt für Inhaber von Gewerbetrieben (Einzelunternehmen) und für Mitunternehmer von Personengesellschaften.

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind im Steuerrecht natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Berechnung wird das gesamte Einkommen zugrunde gelegt, auch wenn es aus dem Ausland stammt. Personen, die weder im Inland angemeldet sind noch hier ihren gewöhnlichem Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Nach Abgabe der Steuererklärung erlässt das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid. Von der errechneten Einkommensteuer werden die bereits bezahlte Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer und andere Quellensteuern abgezogen, genauso die bereits geleisteten Vorauszahlungen. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

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Körperschaftsteuer

Mit der Körperschaftsteuer wird das Einkommen von inländischen juristischen Personen besteuert. Juristische Personen sind im Steuerrecht Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), und teilweise auch Vereine. Die Körperschaftsteuer steht in Verbindung mit der Einkommensteuer. Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) baut auf dem Einkommensteuergesetz auf. Viele Regelungen zur Einkommensermittlung gelten daher hier entsprechend.

Es gilt je nach Unternehmenssitz die unbeschränkte oder die beschränkte Steuerpflicht. Unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig sind Unternehmen, deren Geschäftsleitung oder Sitz sich in Deutschland befinden. Beschränkt steuerpflichtig im Sinne des KStG sind Unternehmen, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, die aber im Inland Einkünfte erwirtschaften.

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung entstehen bei Kapitalgesellschaften immer mehr internationale geschäftliche Vorgänge. Daraus resultieren verschiedene Fragestellungen, vor allem bezüglich der zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Auch beim inländischen Geschäftsverkehr gibt es vielerlei Vorschriften, diezum Teil schwer zu durchschauen sind. Hier geht es um Themen wie offene und verdeckte Gewinnausschüttung, Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Liquidation und Anteilsveräußerungen. Gesellschaften und ihre Gesellschafter benötigen daher kompetente Berater.

Die Körperschaftsteuer wird in Höhe von 15 % des zu versteuernden Einkommens erhoben, der Solidaritätszuschlag kommt noch hinzu. Gewerbesteuer

Jeder stehende inländische Gewerbebetrieb ist gewerbesteuerpflichtig. Ausgenommen sind die Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Abgrenzung von unternehmerischer Aktivität in Gewerbebetrieb oder in freiberufliche Tätigkeit ist nicht immer ganz klar, oft ergeben sich darüber Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern.

Die Gewerbesteuer wird von der Kommune erhoben, in der der Betrieb angesiedelt ist. Die Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird ermittelt aus dem einem Gewinn, der nach speziellen gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen und Kürzungen verbleibt. Dieser Betrag wird dann mit 3,5 multipliziert. Jede Gemeinde legt selbstständig fest, wie hoch der sogenannte Hebesatz für ansässige Firmen ausfällt. Mit diesem Hebesatz wird die tatsächliche Gewerbesteuer berechnet. Vorgeschrieben ist ein Hebesatz von mindestens 200 %. Die Höhe variiert teilweise erheblich. So liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hamburg bei 470 %, in Berlin bei 410 %, in ländlichen Gegenden oft weit darunter.

Seit 2008 kann die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Natürliche Personen können sich die Gewerbesteuer teilweise jedoch direkt auf die Einkommensteuer anrechnen lassen.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist zu einer komplizierten Steuerart geworden, spätestens seit der Etablierung des EU-Binnenmarkts mit seinen speziellen Regelungen. Fehler können leicht entstehen bei der Einordnung der Umsätze unter die zahlreichen Möglichkeiten der Steuerbefreiungen und bei der Ausstellung der Rechnungen. Dies ist vor allem bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Verkäufen der Fall. Diese Fehler können sich finanziell gravierend auswirken, oft sogar auf die Liquidität eines Unternehmens.

Die Umsatzsteuer wird mit wenigen Ausnahmen auf die Umsätze erhoben, die durch Geschäfte zwischen Konsument und Unternehmer entstehen. Der Steuersatz beträgt 19 %, ein ermäßigter Steuersatz von 7 % gilt für Lebensmittel, Bücher und für den kulturellen Bereich. Bestimmte Unternehmensgruppen unterliegen weiteren Regelungen von Pausch- und Durchschnittssätzen.

Die Umsatzsteuer wird aus den Umsätzen des Unternehmens berechnet. Die Umsatzsteuer, die ein Betrieb an andere Unternehmen bezahlt, weil er von ihnen Dienstleistungen oder Waren bezieht, wird Vorsteuer genannt. Sie kann von der errechneten Umsatzsteuer abgezogen werden. Der Rest ist vom Unternehmen an das Finanzamt zu entrichten.

Für die Abgabe der vorgeschriebenen Umsatzsteuerjahreserklärung müssen die Unternehmensumsätze und die abzugsfähigen Vorsteuern nachgewiesen werden. Auch Umsätze, die innerhalb der EU und mit Drittländern entstanden sind, werden angegeben. Es ist vorgeschrieben, dass während des laufenden Geschäftsjahrs regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Finanzamt erstellt werden. Dadurch wird monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatzhöhe des Betriebs, die laufend entstehende Umsatzsteuer berechnet und muss sofort bezahlt werden. Wir helfen Ihnen gerne mit unserer Umsatzsteuerberatung in Nürnberg.

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Wir sind die Spezialisten für eine fundierte steuerliche Beratung. Mit unserer umfassenden Kenntnis des Unternehmenssteuerrechts und unserer Erfahrung unterstützen wir Sie als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Nürnberg in allen Fragen des Steuerrechts, der steuerlichen Gestaltung und der Optimierung von Geschäftsprozessen.

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