In Zusammenarbeit mit C.C. Buchner21 bieten wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Verantwortlichen Ihrer Unternehmenseinheiten z. B. folgende Leistungen:
• Einheitliche Anweisungen bezüglich Rechnungslegungsthemen (Group Accounting Instructions) für Ihre Tochterunternehmen weltweit
• Einheitliche Online-Schulungen
• Standardisierte Datenerhebung für steuerliche Spezialthemen (z. B. §2b UStG)
• Compliance-Systeme (inkl. Schulungsvideos, Web-Based-Trainings und Online-Abfragen)

Risikominderung durch Compliance-Maßnahmen im gemeinnützigen und kirchlichen Bereich.

Gemeinnützige und kirchliche Organisationen sehen sich einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit gegenüber. Öffentliche Diskussionen über Finanzen und grundsätzliche Kritikpunkte zeigen sich unter anderem in höheren Kirchenaustrittszahlen und einer geringeren Spendenbereitschaft.
Compliance bedeutet die Schaffung eines Systems zur Einhaltung der rechtlichen und steuerlichen Vorgaben durch eine Reihe von einzelnen, aufeinander abgestimmten Bearbeitungs- und Kontrollvorschriften. Diese dienen der Fehlervermeidung und –aufdeckung sowie der Risikominderung.
Damit Sie sich als Organ, Ihre Mitarbeiter sowie die gesamte Organisation schützen können, sind Maßnahmen, mit denen Sie zum einen die steuerlichen Vorgaben in Ihrer Organisation umsetzen und zum anderen die Transparenz in den Zentralfunktionen erhöhen, erforderlich. Auf diese Weise verhindern Sie unerwünschte Kettenreaktionen und schaffen eine wirksame Compliance.

  • §2b UStG: fachliche Aufarbeitung und Erstellung von Vorgaben für Kirchengemeinden vor Ort und Betreuung der Kirchengemeinden beim Aufbau der Vorkehrungen für richtige USt-Deklarationen.
  • Digitaler Wissenstransfer von der Zentrale in die örtlichen Organisationen mittels moderner digitaler Instrumente (z. B. web based training, Schulungsvideos).
  • Spendenrechtliche Beratung: Erstellung von Leitlinien zur Absicherung der abgabenrechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Voraussetzungen zur Wirksamkeit von Spendenquittungen, nachträgliche Würdigungen von durchgeführten Spendenaktionen.
  • Beratung zu Vertragsoptimierungen durch unsere Rechtsanwaltskanzlei, u. a. zur Scheinselbständigkeit bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen (z. B. Organisten).
  • Prozessaufnahmen und Risikountersuchungen bei speziellen Vorgängen (Mess-Stipendien, Kollekten, Spendenaktionen, Zuwendungen an Missionare).