Nachhaltigkeitsberichterstattung – ab 2024 Pflicht.

Seit 2017 oblag lediglich einem kleinen Kreis von Unternehmen, nämlich den börsennotierten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die Pflicht, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Ab 2024 – präziser ab dem Berichtsjahr 2023  – unterliegen nun alle großen Unternehmen und alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das heißt, Informationen über die eigenen Strategien, Maßnahmen und Fortschritte in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales müssen gewonnen, entsprechend aufbereitet und verständlich und nachvollziehbar kommuniziert werden. 

Wir von HLB HUSSMANN beraten, begleiten und unterstützen Sie gern bei allen Facetten Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachhaltigkeitsreporting als Chance

Die Auffassung, dass es sich bei Corporate Social Responsibility (CSR-) Reporting nur um eine lästige, gesetzlich aufgezwungene Pflicht handle, sollten Unternehmer grundlegend überdenken. Denn diese „Pflichtübung“ birgt für Unternehmen jeglicher Branchen eine enorme Chance. Immerhin ist das Thema Nachhaltigkeit wichtiger denn je und zeigen beispielsweise Investoren mit Kapitalanlageabsicht wachsendes Interesse an nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen. Vor allem aber richten Kunden ihre Kaufentscheidung oder ihre Entscheidung für einen Dienstleister zunehmend an Kriterien der Nachhaltigkeit aus und gewinnt ein Arbeitgeber, der das Thema ernst nimmt zusehends an Attraktivität auf dem heiß umkämpften Arbeitsmarkt und bei den bestehenden Mitarbeitern.
Die Veröffentlichung von Informationen zur sozialen, ökologischen und ökonomischen Leistung des Unternehmens in Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung kann also zum strategischen Instrument der Wirtschaftlichkeits- und der Imageverbesserung werden und dazu dienen, das in der breiten Gesellschaft angekommene Verlangen nach Taten und nach Transparenz zu erfüllen. Schließlich möchte niemand in den Verdacht geraten, ignorant gegenüber gesellschaftlichen Anliegen zu sein. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung ja, aber wie?

Aus der finanziellen Berichterstattung können Nachhaltigkeitsinformationen nicht ohne Weiteres abgeleitet werden. Auch der Lagebericht, der den Jahresabschluss erläutert und diesen unter anderem um allgemeine Informationen zur Lage der Gesellschaft ergänzt, genügt in seinem Umfang und seinen Darlegungen nicht den Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsreporting. Aus diesem Grunde und um bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung anerkannte Rahmenbedingungen einzuhalten, ist es notwendig, neue Prozesse zu etablieren und Strukturen neu auszurichten. Und zu guter Letzt muss alles in einen Bericht einfließen, der einer externen Prüfung standhält. 

Die Experten von HLB HUSSMANN beraten bei der Einführung von  Standards  und  Rahmenwerken für die CSR-Berichterstattung sowie bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und prüfen die harten Zahlen zu Ihren nichtfinanziellen, weichen Werten. So wird Ihre Pflicht erfüllt und Ihr nachhaltiges Handeln greifbar, verständlich und attraktiv für Ihre Interessengruppen kommuniziert.

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