Umwandlungssteuerrecht Nürnberg

Am 1. Januar 1995 trat das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) in Kraft, das im Jahr 2006 neu gefasst und zuletzt im März 2019 geändert wurde. Es regelt unter anderem Umwandlungen, Verschmelzungen, Vermögensübertragungen, Einbringungen, Formwechsel von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft und deren ertragssteuerliche Konsequenzen.

Umwandlungen von Unternehmen fallen steuerrechtlich unter veräußerungsgleiche Vorgänge. In der Regel kommt es dabei zu einer Aufdeckung und anschließenden Versteuerung von stillen Reserven, die in übertragenen Wirtschaftsgütern enthalten sind. Da viele Unternehmen häufig über eine nicht unerhebliche Menge an solch stillen Reserven verfügen, besteht das Problem, dass Aufdeckung und Versteuerung ökonomisch erstrebenswerte Umwandlungen stark einschränken oder ganz behindern würden. Das UmwStG schafft unter gewissen Voraussetzungen Möglichkeiten, um Umwandlungen steuerneutral abzuwickeln, also ohne die stillen Reserven steuerlich zu veranlagen.

Umwandlungssteuer ist keine eigenständige Steuerart

Festzuhalten ist, dass das Umwandlungssteuergesetz keine Regelungen für eine eigenständige Steuerart enthält, sondern lediglich besondere Vorgaben in Bezug auf die Ertragssteuern eines Unternehmens enthält, also für die Körperschaft, Einkommen- und Gewerbesteuer. Andere Steuerarten wie die Grunderwerb-, Umsatz- und Erbschaftsteuer werden vom UmwStG nicht berührt, obwohl diese bei Umwandlungen durchaus eine Rolle spielen können.

Das Umwandlungssteuergesetz baut auf der Grundlage des Umwandlungsgesetzes und den darin vorgesehenen Formen und Möglichkeiten für eine Umwandlung auf. Dabei werden nicht nur nationale, sondern auch grenzüberschreitende von Umwandlungen berücksichtigt.

Beratung bei komplexen Umstrukturierungen Ihres Unternehmens

HLB HUSSMANN berät Unternehmen und Unternehmensgruppen zu allen anfallenden Fragestellungen, die bei Verschmelzungen, Ausgliederungen, Spaltungen, Einbringungen und Wechseln der Rechtsform steuerrechtlich anfallen. Zu den eigentlichen Themen bei Umwandlungen kommen noch Bereiche wie die Umsatz- und Grunderwerbsteuer hinzu, die im Anschluss mit einer strategischen Steuerplanung verknüpft werden sollten.

Mit der Expertise im Umwandlungsrecht sind wir in der Lage, steuerrechtliche Stolperfallen, die bei Umstrukturierungen entstehen können, zu erkennen und daraus resultierende Belastungen zu vermeiden. Wir klären Sie über alternative Gestaltungsmöglichkeiten auf und stehen Ihnen in den laufenden Prozessen gerne unterstützend zur Seite. Zudem sorgen wir mit unserem Wissen im Gesellschaftsrecht dafür, dass Ihre geplanten Umstrukturierungen einwandfrei umgesetzt werden können. Wir finden individuelle Lösungen für Sie, um eventuelle Informationsmängel und Reibungsverluste auszuschließen.

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Unsere Experten für Umwandlungen stehen für Sie bereit

Das Umwandlungssteuerrecht ist eine hochkomplexe Materie, bei der neben nationalen Regelungen auch Vorschriften auf europäischer und globaler Ebene beachtet werden müssen. Damit wir Ihnen die gestalterischen und strategischen Möglichkeiten für steuersparende Maßnahmen erläutern können, sollten Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit unseren Experten für Steuerberatung in Nürnberg vereinbaren. Dann können wir individuell und im Detail die spezifischen Gegebenheiten bezüglich Ihres Unternehmens besprechen und ein zukunftsweisendes Konzept erstellen.