Konzernsteuerrecht Nürnberg

Unsere Leistungen im Bereich Konzernsteuerrecht

Das Konzernsteuerrecht unterliegt wie andere steuerliche Regelungen ständigen Änderungen in der Legislative und Judikative. Dabei geht es nicht nur um deutsches, sondern auch um europäisches und internationales Recht.

Konzerne gelten als rechtlich selbstständige Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung und werden grundsätzlich unabhängig voneinander nach individuellen Kriterien besteuert. In der deutschen Steuergesetzgebung gibt es - im Gegensatz zu anderen Ländern - kein eigenständiges Recht für die Konzernbesteuerung.

Unternehmensverbindungen finden jedoch mit dem so genannten Schachtelprivileg auf nationaler und internationaler Ebene Berücksichtigung. Außerdem werden Ihrem Unternehmen besondere Möglichkeiten beim Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuerrecht im Rahmen der Organschaft eingeräumt.

Komplexität des Konzernsteuerrechts

Aus diesen Gründen und durch die in den verschiedenen Steuergesetzen verstreuten rechtlichen Grundlagen weist das Unternehmens- und Konzernsteuerrecht eine besondere Komplexität auf, die eine langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf diesem Gebiet erfordert. Andererseits bieten sich dadurch Gestaltungsspielräume und -potenziale, die zu nicht unerheblichen Steuereinsparungen führen können, wenn sie richtig angewandt werden.

In unserer Steuerberatung in Nürnberg zeigen Ihnen diese spezifischen Möglichkeiten auf und begleiten Sie kompetent bei sämtlichen betrieblichen Maßnahmen einer steuerbezogenen Strukturierung Ihres Konzerns, zum Beispiel bei der Einrichtung von Holding-Strukturen. In diesem Zusammenhang kümmern wir uns auch um die Prüfung und fachliche Begleitung steueroptimierter Anpassungen. Ergebnisabführungsverträge helfen uns dabei, Ihre Konzernsteuerquote zu optimieren.

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Sie haben weitere Fragen zum Konzernsteuerrecht? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unsere Expertise für Ihren Konzern

Das Team von HLB HUSSMANN aus Nürnberg - bestehend aus erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten - unterstützt Sie mit Erfahrung und Expertise zu dem weit gefassten Komplex des Konzernsteuerrechts und zeigt Ihnen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten sowie erfolgreiche Problemlösungen auf.

Am besten vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit uns, damit wir Sie zu Ihren Fragestellungen ausführlich beraten können.