HLB HUSSMANN zur Verschiebung des neuen Umsatzsteuerrechts für die öffentliche Hand

07. August 2020 Kanzleinews

Aufschub für anstehende Änderungen des § 2b UStG - ein Zeitgewinn, der gut genutzt werden sollte.

Die grundlegenden Änderungen des EU-weit harmonisierten Umsatzsteuerrechts beschäftigen auch alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Waren diese bisher in den meisten Fällen von der Umsatzsteuerpflicht befreit, so sollte sich dies mit dem Ablauf des Jahres 2020 ändern: Ab dem 1. Januar 2021 sollten jPöR ihre Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer und damit einer Besteuerung unterliegen. Die Unternehmereigenschaft laut Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt dann auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, wonach Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt, die nachhaltig der Erzielung von Einnahmen dient.

Das Corona-Steuerhilfegesetz kommt nun vor allem denjenigen kommunalen Einrichtungen zu Hilfe, die es bisher versäumt hatten, betroffene Sachverhalte entsprechend aufzuarbeiten. „Eine „Gnadenfrist“ bis zum 31. Dezember 2022 ist beschlossen – ein Aufschub, den viele jPöR gut brauchen können und vor allem zielgerichtet nutzen sollten“, rät Steuerassistentin Samira Jörka von der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB HUSSMANN aus Nürnberg.

„Die Zeit ist schneller um, als man denkt. Kommunen, Kirchen, Landkreise und andere Betroffene sollten also – sofern noch nicht geschehen – die zusätzliche Zeit nutzen und alle Sachverhalte eingehend beurteilen, aufbereiten und damit zusammenhängende rechtliche und organisatorische Maßnahmen umsetzen“, so Jörka. Denn obwohl sich die meisten jPöR bereits in der Schlussphase dieser Aufgabe befänden, gäbe es in der Praxis doch viele Anwendungsprobleme, konstatiert sie.

HLB HUSSMANN hat bereits zusammen mit C.C.Buchner21 ein softwaregestütztes digitales Konzept für Kirchen entwickelt, um herauszufinden, ob und in welchem Rahmen Kirchengemeinden von der Steuerrechtsänderung betroffen sind. Das Projekt  beinhaltet einen Online-Fragebogen mit integriertem Schulungsteil, der die erforderliche Bestandsaufnahme in Gemeinden und Stiftungen ermöglicht und aufdeckt, wo und in welcher Höhe steuerliche Pflichten bestehen.

Gerne unterstützen wir auch Sie in der Umsatzsteuerberatung mit unserem umfangreichen Kompetenzen im Bereich der Umsetzung der §2b Umsatzsteueränderungen. Sprechen Sie uns an!

-> Infos zum Projekt mit C.C.Buchner21