HLB HUSSMANN redaktioneller Beitrag in der WiM Ausgabe 09/2020: E-Rechnung

02. September 2020 Kanzleinews

E-RECHNUNGEN SOLLEN ES UNTERNEHMEN KÜNFTIG LEICHTER MACHEN.

Für die einen spart sie Ressourcen und Arbeitszeit, für die anderen ist sie mit Aufwand und Kosten verbunden: Zu der Einführung der E-Rechnung herrscht geteilte Meinung. Klar ist, wer öffentliche Aufträge vom Bund annimmt, wird um die papierlosen Rechnungen schon in diesem Jahr nicht mehr herumkommen.

Noch verspüren viele angesichts des aktuellen „Richtlinien-Dschungels“ in Bezug auf die Einführung der E-Rechnung – einer Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden kann, wodurch eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht wird – Überforderung und Ratlosigkeit. Viele kleinere und mittlere Unternehmen sind zudem nicht mit einer eigenen IT-Abteilung ausgestattet, die Ihnen bei der elektronischen Verwaltung der Rechnungen zur Seite stehen könnte.

Unternehmensdienstleister wie Steuer- oder Unternehmensberater haben sich bereits auf die elektronischen Verarbeitungen von Rechnungen eingestellt und können bei der Umstellung auf E-Rechnungen echte Unterstützung leisten. Die Investition in die erfolgreiche Einführung zahlt sich aus, weil der Wegfall von Papier und Briefporto und der Zugewinn an Arbeitszeit durch weniger Bürokratieaufwand auf lange Sicht deutliche finanzielle Einsparungen mit sich bringen.

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