Detektivüberwachung bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit – was Arbeitgeber wissen müssen

In der ersten Folge unserer Podcastserie „Auf einen Kaffee mit…“ stellt Fachanwalt Frank Heuchemer ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Überwachung von Arbeitnehmern durch Detektive vor. Im Mittelpunkt steht der Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit – ein Szenario, das vielen Arbeitgebern bekannt vorkommen dürfte. Doch nicht jeder Anfangsverdacht rechtfertigt sofort eine Überwachung: Das BAG hat in seinem Urteil vom Juli 2024 betont, dass der Einsatz eines Detektivs nur dann zulässig ist, wenn konkrete, auf Tatsachen beruhende Zweifel an der Echtheit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen.

 

Datenschutzrechtliche Hürden beim Detektiveinsatz

Besonders brisant: Die Überwachung betrifft sensible Gesundheitsdaten, die laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt sind. Die Verarbeitung solcher Daten durch einen Detektiv ist nur dann erlaubt, wenn sie zwingend notwendig ist, um arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen – und wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. In seinem Urteil macht das BAG deutlich: Der Arbeitgeber muss zunächst prüfen, ob eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine geeignete Alternative darstellt. Nur wenn dieser Weg objektiv keine Klärung erwarten lässt, kann unter Umständen ein Detektiveinsatz gerechtfertigt sein.

 

Konsequenzen bei rechtswidriger Überwachung

Arbeitgeber sollten sich bewusst sein: Ein unzulässiger Detektiveinsatz kann Entschädigungszahlungen an den betroffenen Arbeitnehmer nach sich ziehen. Das BAG erkennt in der heimlichen Erhebung von Gesundheitsdaten einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht – selbst wenn dieser nur kurzzeitig erfolgt. Im konkreten Fall wurde dem Arbeitnehmer ein immaterieller Schadensersatz von 1.500 Euro zugesprochen. Dennoch bleibt die Kernaussage des Urteils für Arbeitgeber positiv: Der Einsatz eines Detektivs ist weiterhin möglich – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen und nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung.