In der aktuellen Folge unseres Podcasts „Auf einen Kaffee mit…“ widmen sich unsere Rechtsanwältinnen Nadine List und Eve Rowoldt-Spring einem Thema, das im Arbeitsalltag leicht untergeht und gleichzeitig für alle Arbeitgeber relevant ist: den Aushangpflichten.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema Aushangpflichten geben. Vertiefende Informationen und praktische Tipps, wie Sie als Arbeitgeber die Aushangpflichten am besten umsetzen können, erfahren Sie in unserem Podcast…
Aushangpflichten – Was ist Pflicht für Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte gesetzliche Regelungen oder Informationen für ihre Mitarbeiter sichtbar und jederzeit zugänglich zu machen. Diese sogenannten Aushangpflichten gelten unabhängig von der Betriebs- oder Unternehmensgröße. Ziel ist es, den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich über ihre Rechte und Schutzvorschriften informieren zu können.
Wer ist zum „Aushang“ verpflichtet?
Jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter.
Digitale oder analoge Aushänge – was ist erlaubt?
Die Aushangpflichten können auf verschiedene Weisen erfüllt werden:
- Schriftlich: in Ordner- oder Buchform, an allen Mitarbeitern gleichermaßen gut zugänglichen Stellen.
- Digital: Intranet, interne Plattformen oder Mitarbeiter-Apps.
Wichtig ist, dass jeder Mitarbeiter die Aushänge uneingeschränkt einsehen und zur Kenntnis nehmen kann. Dies gilt unabhängig von der Form der Veröffentlichung.
Was passiert bei Verstößen gegen die Aushangpflichten
Die Folgen sind nicht zu unterschätzen: Bei Missachtung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Je nach Fallgestaltung können auch Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber in Betracht kommen.
Welche Gesetze müssen ausgehängt werden?
Welche Gesetze und Informationen vom Arbeitgeber jeweils veröffentlicht werden müssen, kann nach Branche, Tätigkeitsgebiet und Mitarbeiterstruktur variieren.
Beispiele für verpflichtend auszuhängende Gesetze:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Mutterschutzgesetz (ab 3 weiblichen Mitarbeitenden)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (ab mindestens einem regelmäßig beschäftigten Jugendlichen)
In manchen Fällen genügt ein Auszug der Vorschrift, in anderen ist das vollständige Gesetz nebst Fristen und Ansprechstellen erforderlich.
Übersicht: Aushang- und Informationspflichten für Arbeitgeber
Nachfolgend möchten wir Ihnen eine nicht abschließende Übersicht der für viele Betriebe relevanten Aushangpflichten zur Verfügung stellen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ob und inwieweit über die nachstehende Aufzählung hinausgehende Vorschriften oder Informationen veröffentlicht werden müssen, sollte stets unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Arbeitgebers (Branche, spezifische Risiken, Mitarbeiterstruktur, etc.) überprüft werden.
| Name | Vorschrift | Wer ist betroffen | Inhalt |
|---|---|---|---|
| AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) | § 12 Abs. 5 AGG | Alle Betriebe | Gesetzestext, § 61b ArbGG, zuständige Beschwerdestelle |
| Arbeitszeitgesetz | § 16 Abs. 1 ArbZG | Alle Betriebe | Gesetzestext, einschlägige Verordnungen, Tarif- oder Betriebsvereinbarungen |
| Unfallverhütungsvorschriften | §§ 15, 138 SGB VII | Alle Arbeitgeber | UVV, zuständige Berufsgenossenschaft |
| Betriebsvereinbarungen | § 77 Abs. 2 S. 4 BetrVG | Alle betroffenen Betriebe | Geltende Betriebsvereinbarungen |
| Arbeitsschutzvorschriften | Je nach Verordnung (z. B. ArbStättV, GefStoffV) | Branchenabhängig | Relevante Sicherheitsvorschriften |
| Jugendarbeitsschutzgesetz | §§ 47, 48, 54 Abs. 3 JArbSchG | Betriebe mit Jugendlichen | Gesetzestext, Aufsichtsbehörde, ggf. Arbeitszeiten & Pausen |
| Ladenschlussgesetz (Bayern) | Art. 9 Abs. 6 BayLadSchlG | Verkaufsstellen mit Beschäftigten | Gesetzestext und zugehörige Verordnungen |
| Mutterschutzgesetz | § 26 MuSchG | Betriebe mit mind. 3 Frauen | Gesetzestext |
| Teilzeit- und Befristungsgesetz | § 18 TzBfG | Arbeitgeber mit befristet Beschäftigten | Offene unbefristete Stellen |
| Tarifvertragsgesetz | § 8 TVG | Tarifgebundene Arbeitgeber bzw. bei Allgemeinverbindlichkeit alle Arbeitgeber | Geltende Tarifverträge |
| Heimarbeitsgesetz | §§ 8, 19, 22 HAG | Auftraggeber von Heimarbeit | Liste der Heimarbeiter, Entgelt- und Vertragsbedingungen |
Unabhängig von bestehenden Aushangpflichten steht es Arbeitgeber grundsätzlich frei, darüber hinausgehende Informationen und Gesetze ihren Mitarbeitern bekannt zu geben.
Fazit: Aushangpflichten als Grundlage für Transparenz und Rechtssicherheit im Betrieb
Die Einhaltung der Aushangpflichten ist für Arbeitgeber nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch Ausdruck einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur. Durch transparente Kommunikation und Information der Mitarbeiter über ihre Rechte und Schutzvorschriften wird das Vertrauen gestärkt und ein respektvolles Arbeitsumfeld gefördert. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass alle relevanten Gesetze und Informationen ordnungsgemäß ausgehängt oder bekannt gemacht werden und stets aktuell sind.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Aushangpflichten für Arbeitgeber
1. Was sind Aushangpflichten?
Als Aushangpflichten bezeichnet man die individuellen und zumeist in Einzelgesetzen niedergelegten Verpflichtungen von Arbeitgebern, bestimmte Gesetze oder Auszüge hieraus oder auch sonstige für die jeweiligen Arbeitnehmer relevante Informationen ungehindert zur Verfügung zu stellen. Aushangpflichten dienen der Information und dem Schutz der Arbeitnehmer.
2. Welche Gesetze sind aushangpflichtig?
Zu den wichtigsten aushangpflichtigen Gesetzen gehören das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Darüber hinaus gibt es eine Reihe weitere Gesetze und Vorschriften, welche allgemein oder im Einzelfall vom Arbeitgeber bekannt gegeben bzw. zur Einsicht jeweils in aktueller Form zur Verfügung gehalten werden müssen.
3. Wie können Aushangpflichten erfüllt werden?
Aushangpflichten können durch Aushang, Auslage oder anderweitige Bekanntmachung erfüllt werden. Seit dem 1. Januar 2025 ist auch die digitale Bekanntgabe zulässig, sofern alle Beschäftigten ungehinderten Zugang zu den Informationen haben.
4. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die Aushangpflichten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Je nach Fallgestaltung können auch Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber in Betracht kommen.