In der aktuellen Folge unseres Podcasts „Auf einen Kaffee mit…“ widmen sich unsere Rechtsanwältinnen Nadine List und Eve Robold-Spring einem oft übersehenen, aber rechtlich relevanten Thema: den Aushangpflichten für Arbeitgeber. Auch kleine Betriebe mit nur einem Mitarbeiter können davon betroffen sein.
Wer ist zur Aushangpflicht verpflichtet?
Grundsätzlich jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße. Sobald ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, greifen gesetzliche Vorschriften, die vorschreiben, dass bestimmte Informationen oder Gesetze öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Dabei kommt es nicht nur auf die Anzahl der Mitarbeitenden an, sondern auch auf deren Zugangsmöglichkeiten – digital oder analog.
Digitale oder analoge Aushänge – was ist erlaubt?
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber geht mit der Zeit. Digitale Aushänge über Intranet oder interne Netzwerke sind erlaubt – vorausgesetzt, jeder Mitarbeiter hat uneingeschränkten Zugang. Das bedeutet: keine Passwörter, kein technisches Hindernis, keine Abhängigkeit von Hilfestellung. In Unternehmen mit gemischter Struktur empfiehlt sich oft eine Kombination aus digitaler Lösung und klassischem Ordner.
Was passiert bei Verstößen gegen die Aushangpflicht?
Die Folgen sind nicht zu unterschätzen: Bei Missachtung drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro oder sogar Schadensersatzansprüche, etwa bei Arbeitsunfällen infolge fehlender Arbeitsschutzinformationen. Die Aushangpflicht ist also kein „Papiertiger“, sondern eine echte Arbeitgeberpflicht mit rechtlichen Konsequenzen.
Welche Gesetze müssen ausgehängt werden?
Beispiele für verpflichtend auszuhängende Gesetze:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz (ab 3 weiblichen Mitarbeitenden)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (bei jugendlichen Beschäftigten)
Je nach Branche und Mitarbeitertyp können weitere Regelungen gelten. In manchen Fällen genügt ein Auszug, in anderen ist das vollständige Gesetz inklusive Fristen und Ansprechstellen erforderlich.
Fazit: Pflicht mit Risiken – und Chancen zur Arbeitgebermarke
Der richtige Umgang mit Aushangpflichten ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern kann auch die Transparenz und das Vertrauen im Betrieb fördern. Unternehmen, die hier strukturiert vorgehen, vermeiden nicht nur Risiken, sondern setzen auch ein Zeichen für verantwortungsvolle Arbeitgeberführung.